Unterrichtsgebühren (gültig ab 01.09.2018)

Alle angegebenen Gebühren stellen 1/12 der Jahresgebühr dar.

Unter bestimmten Voraussetzungen können wir ermäßigte Tarife gewähren! Sprechen Sie uns hierfür gerne persönlich an!

Musikalische Grundfächer

Musikgarten ab 18 Monaten
45 Min. - 25,00 €
Früherziehung ab 4 Jahren
45 Min. - 25,00 €

Musikalische Grundausbildung

ab Vorschulalter
45 Min. - 25,00 €

Instrumental- und Vokalunterricht

Zweiergruppe 30 Min. - 34,00 €
45 Min. - 50,00 €
Dreiergruppe 30 Min. - 24,00 €
45 Min. - 34,00 €
Einzelunterricht 20 Min. - 40,00 €
30 Min. - 60,00 €
45 Min. - 89,00 €

Ensemblespiel

Ensemble mit instrumentalem/ vokalem Hauptfach kostenfrei
Ensemble ohne instrumentalem/ vokalem Hauptfach 12,00 €
Erwachsenenensemble (ohne Hauptfachunterricht inkl. Erwachsenenzuschlag) 25,00 €

Gebührenordnung der Musikschule Rezat-Mönchswald e.V.

§ 1 Gebührenpflicht
Für den Unterricht an der Musikschule werden Gebühren nach dem jeweils gültigen Tarif erhoben.
Gebührenpflichtig sind alle Schüler der Musikschule bzw. ihre gesetzlichen Vertreter.
Die Gebührenschuld entsteht mit Beginn des Unterrichtes.

§ 2 Fälligkeit
Die Unterrichtsgebühren sind Jahresgebühren für ein Schuljahr. Sie werden in 12 Monatsraten per Lastschrift eingezogen. Bei Zahlungsverzug wird die gesamte noch ausstehende Jahresgebühr sofort fällig.

§ 3 Gebührenerhöhung, vorzeitige Beendigung
Gebührenerhöhungen wegen unausweichlicher Veränderungen während des Schuljahres (z.B. Verkleinerung der Gruppe) müssen von den Gebührenschuldnern getragen werden.
Verläßt ein Schüler während des Schuljahres ohne Genehmigung der Schulleitung die Musikschule, so wird die gesamte noch ausstehende Jahresgebühr sofort fällig.

§ 4 Ermäßigungen
Haben mehrere Mitglieder unter 21 Jahren einer Familie an der Musikschule Unterricht, wird auf Antrag ab dem 2. Familienmitglied die Unterrichtsgebühr um 25 % ermäßigt.
Diese Ermäßigungen werden nur gewährt, wenn alle Familienmitglieder in einem Haushalt wohnen. Sie gelten nicht für Musikschüler mit eigenem Einkommen.
In begründeten Einzelfällen kann der Vorsitzende des Vorstandes auch eine Ermäßigung aus sozialen Gründen gewähren.

§ 5 Zuschläge
Es wird ein Auswärtigenzuschlag sowie ein Erwachsenenzuschlag von jeweils 15% erhoben.

§ 6 Verwaltungspauschale
Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist eine Verwaltungspauschale von 10,00 €/jährlich pro Schüler zu entrichten. Diese Verwaltungspauschale ist auch bei einem Unterrichtsbeginn während des laufenden Schuljahres in voller Höhe fällig.